Einmalige Inflationsausgleichszahlung für Pensionist*innen statt Teuerungsabsetzbetrag
abgestimmt am 23.06.2022

Zusammenfassung

Der Antrag ersetzt den geplanten Teuerungsabsetzbetrag von 500 € für das Jahr 2022 durch eine gestaffelte außerordentliche Einmalzahlung, die bis spätestens 30. September 2022 zusammen mit der laufenden Pension ausgezahlt werden soll.
einfache Mehrheit XXVII 23.06.2022
Abänderung
Preis
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Teuerungsabsetzbetrag von 500 € im Einkommensteuergesetz wird durch eine gestaffelte außerordentliche Einmalzahlung ersetzt.
  • Die Formulierung im ASVG wird geändert, sodass die Einmalzahlung zusammen mit der laufenden Pensionszahlung zum 1. September 2022 bzw. dem Übergangsgeld zum 30. September 2022 ausgezahlt wird.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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