Novelle zum Tierschutz‑ und Tiertransportgesetz – Stärkere Tierwohl‑Schutzmaßnahmen
abgestimmt am 07.07.2022

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Tierschutz‑ und Tiertransportgesetz: Er verbietet das Schreddern lebender Küken, das Töten trächtiger Nutztiere im letzten Drittel der Trächtigkeit, das Kürzen von Vibrissen und regelt strengere Transportbedingungen für junge Tiere. Zusätzlich werden neue EU‑Umsetzungsvorschriften, Daten‑ und Meldepflichten sowie ein Verbot von Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich eingeführt.
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2022
Abänderung
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Ein Verbot des Schredderns von lebenden Küken und eine Beschränkung der Tötung lebensfähiger Küken, sofern sie nicht zur Futtergewinnung dienen.
  • Ein Verbot, schwangere Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu töten oder zum Schlachten zu transportieren, mit Ausnahme bei tierärztlicher Notwendigkeit.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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