Klarstellung von Quarantäne‑ und Vergütungsregeln im Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetz
abgestimmt am 07.07.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag präzisiert das Epidemiegesetz und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz: Er legt fest, wann eine Heimquarantäne nach einem positiven Test beginnen darf, erweitert die Definition von Absonderungsmaßnahmen um Verkehrsbeschränkungen und regelt die Fristen für Vergütungsansprüche nach Aufhebung behördlicher Maßnahmen.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Abänderung
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Die Formulierung "Bis zum Vorliegen des Testergebnisses der Nachtestung" wird geändert zu "Sofern eine Absonderung gemäß § 7 oder § 17 vorgesehen ist, ist bis zum Vorliegen des Testergebnisses der Nachtestung".
Nach dem Wort "Absonderungsmaßnahmen" wird die Wortfolge "oder Verkehrsbeschränkungen" eingefügt, um klarzustellen, dass beide Maßnahmenarten gemeint sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.