Änderungen im Parteiengesetz: neue Fristen, erweiterte Transparenz und Verweis an den Verfassungsgerichtshof
abgestimmt am 07.07.2022
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Parteien‑ und Mediengesetz sowie das Verfassungsgerichtshofgesetz. Er legt neue Fristen für die Verjährung von Verwaltungsstrafen fest, erweitert die Transparenzpflicht auf Spenden von nahestehenden Organisationen und schafft ein Verfahren, Streitigkeiten zwischen Rechnungshof und Partei an den Verfassungsgerichtshof zu verweisen.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Abänderung
Presse
Verfassung
Politische Partei
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Die Verjährungsfrist für Verwaltungsstrafen beginnt erst mit der ersten Abgabe des Rechenschaftsberichts an den Rechnungshof.
Für die Wahlwerbungs‑ und Rechenschaftsberichte der Jahre 2019‑2022 gilt das Parteiengesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung.
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