COVID‑19‑Krisenhilfen: Medienförderung, Gebührenreduktion und erweiterter Insolvenz‑Schutz
abgestimmt am 03.04.2020Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag 403/A passt zahlreiche Gesetze an, um die wirtschaftlichen Folgen von COVID‑19 zu mildern. Er senkt einen Beitrag von 4 Euro auf 3,25 Euro, führt einmalige Fördermittel für Tages‑ und Wochenzeitungen (insgesamt ca. 9,7 Mio. €) ein und erweitert den Insolvenz‑Schutz für Überschulden, die zwischen März und Juni 2020 entstanden sind.einfache Mehrheit XXVII 03.04.2020
Abänderung
Presse
Bildung
Verkehr
Gesundheit
Verfassung
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
ausländischer Staatsangehöriger
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Der Titel des Gesetzes wird leicht angepasst, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Der Betrag in Artikel 8 Z2 wird von 4 Euro auf 3,25 Euro reduziert.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
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