Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, indem er einzelne Ziffern neu ordnet, Textpassagen anpasst und die Gültigkeit des Gesetzes bis zum 30.06.2021 befristet.einfache Mehrheit XXVII 13.11.2019
Abänderung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- In Ziffer 1 wird die bisherige Ziffer 4 gestrichen und Ziffer 5 zu Ziffer 4 umbenannt.
- In Ziffer 18 wird Absatz 1b gestrichen.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
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