Änderungen am Bundesstraßen‑Mautgesetz 2002
abgestimmt am 13.11.2019

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz, indem er einzelne Ziffern neu ordnet, Textpassagen anpasst und die Gültigkeit des Gesetzes bis zum 30.06.2021 befristet.
einfache Mehrheit XXVII 13.11.2019
Abänderung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • In Ziffer 1 wird die bisherige Ziffer 4 gestrichen und Ziffer 5 zu Ziffer 4 umbenannt.
  • In Ziffer 18 wird Absatz 1b gestrichen.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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