Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erhöht mehrere steuerfreie Beträge und Kilometergeld‑Sätze im Einkommensteuergesetz, um die Inflation seit 2020 zu berücksichtigen. Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungsjahr 2023.einfache Mehrheit XXVII 13.12.2022
Abänderung
Energie
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Der Betrag in § 16 Abs. 3 wird von 132 € auf 300 € erhöht.
- Die Kilometergeld‑Sätze werden angepasst: 0,35 € (Motor‑/Motorräder), 0,60 € (PKW/Kombikraftwagen), 0,10 € (Mitfahrer*innen) und 0,50 € (Fahrrad).
Eingebracht von
Hauptgegenstand
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