Anpassung von Freibeträgen und Kilometergeld wegen Inflation
abgestimmt am 13.12.2022

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag erhöht mehrere steuerfreie Beträge und Kilometergeld‑Sätze im Einkommensteuergesetz, um die Inflation seit 2020 zu berücksichtigen. Die Änderungen gelten ab dem Veranlagungsjahr 2023.
einfache Mehrheit XXVII 13.12.2022
Abänderung
Energie
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Der Betrag in § 16 Abs. 3 wird von 132 € auf 300 € erhöht.
  • Die Kilometergeld‑Sätze werden angepasst: 0,35 € (Motor‑/Motorräder), 0,60 € (PKW/Kombikraftwagen), 0,10 € (Mitfahrer*innen) und 0,50 € (Fahrrad).

Eingebracht von

Hauptgegenstand
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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