COVID‑19‑Gesetz: Sofortmaßnahmen für Wohnen, Demokratie & Staatsbürgerschaft
abgestimmt am 03.04.2020Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das COVID‑19‑Gesetz um eine Bundeswohnbeihilfe, ändert das Volksbegehrengesetz, setzt die Staatsbürgerschaftsvergabe aus und sieht eine einmalige Zuwendung von 15 Mio € an die RTR‑GmbH vor – alles befristet bis 31. Dezember 2020.einfache Mehrheit XXVII 03.04.2020
Abänderung
Presse
Bildung
Verkehr
Gesundheit
Verfassung
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
ausländischer Staatsangehöriger
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Einführung einer Bundeswohnbeihilfe für Mieter*innen und Personen, die durch die Pandemie wirtschaftlich stark belastet sind.
- Anpassung des Volksbegehrengesetzes: Fristen für die Einreichung von Volksbegehren können bei pandemiebedingten Einschränkungen verkürzt werden; ein Mindestzeitraum von acht Wochen zwischen Bekanntmachung und Beginn des Eintragungszeitraums bleibt bestehen.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.