COVID‑19‑Ergänzungen zum Sozialversicherungsgesetz
abgestimmt am 28.04.2020

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag erweitert das Sozialversicherungsgesetz, indem er den Dachverbänden eine Informationspflicht über COVID‑19‑Risikogruppen auferlegt und die Anspruchsberechtigung für Kinder und Enkel bis zum 27. Lebensjahr während der Pandemie ausdehnt.
einfache Mehrheit XXVII 28.04.2020
Abänderung
Gesundheit
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Dachverband muss Dienstnehmer*innen, geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge über ihre Zuordnung zu einer COVID‑19‑Risikogruppe informieren.
  • Die Anspruchsberechtigung für Kinder und Enkel wird rückwirkend vom 11. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf das 27. Lebensjahr und sechs Monate ausgedehnt.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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