Einschränkung von Geldleistungen an den Verfassungsgerichtshof und Änderungen im Kuratorium
abgestimmt am 27.04.2023
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag verbietet Geldleistungen der Stiftung Forum Verfassung an Mitglieder, Ersatzmitglieder und Bedienstete des Verfassungsgerichtshofs sowie deren Angehörige, außer wenn sie aus Miet‑ bzw. Dienstverhältnissen resultieren. Außerdem wird die Kuratoriumszusammensetzung geändert und ein Schreibfehler korrigiert.
einfache MehrheitXXVII27.04.2023
Abänderung
Verfassung
Bürgerliches Recht
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Geldwerte Leistungen aus Stiftungsmitteln dürfen nicht an Mitglieder, Ersatzmitglieder, Bedienstete des Verfassungsgerichtshofs sowie deren nahestehende Angehörige gezahlt werden.
Ausnahmen gelten nur, wenn die Zahlung aus einem Mietverhältnis (für den Verfassungsgerichtshof) bzw. aus einem Dienstverhältnis (für Stiftungs‑Bedienstete) resultiert.
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