Änderungen am Bundes‑Krisensicherheitsgesetz (Titel, Struktur, Beobachterrolle der Präsidentschaftskanzlei, Übergangsbestimmungen)
abgestimmt am 06.07.2023
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert den Gesetzentwurf zum Bundes‑Krisensicherheitsgesetz: Titel und Inhaltsverzeichnis werden angepasst, Artikel I entfällt, Paragraphen werden umnummeriert, ein Vertreter der Präsidentschaftskanzlei erhält Beobachterrechte im Beratungsgremium und Übergangsbestimmungen für Regierungsberater werden eingefügt.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Abänderung
Verfassung
Zivilschutz
Verteidigung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Der Titel des Gesetzes wird geändert, um die gleichzeitige Änderung des Meldegesetzes 1991 zu verdeutlichen.
Das Inhaltsverzeichnis wird neu strukturiert und führt nur noch die beiden Hauptteile – das Bundes‑Krisensicherheitsgesetz und die Änderung des Meldegesetzes – auf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.