Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert Förderungen für erneuerbare Energien, klimafreundliche Heizungen und thermische Sanierungen, passt das Sozialversicherungsrecht für Kinderbetreuung an und stellt zusätzliche Mittel für ärztliche Vertragsstellen bereit. Gleichzeitig wird die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen nur bei Gebäuden mit 0 %‑Steuersatz gewährt, sofern kein Investitionszuschuss beantragt wurde.einfache Mehrheit XXVII 21.11.2023
Abänderung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Umsatzsteuersatz von 0 % wird nur für Photovoltaikanlagen angewendet, die auf einem bestehenden Gebäude desselben Grundstücks installiert sind und deren Betreiber bis zum 31.12.2023 keinen Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz beantragt haben.
- Das Umweltförderungsgesetz erhält zusätzliche Fördermittel: bis 2022 maximal 800 Mio. €, von 2023‑2027 maximal 2 445 Mio. € und zusätzlich 1 200 Mio. € für die Jahre 2024‑2026, wobei mindestens 75 % der förderfähigen Kosten von Bund und Ländern getragen werden müssen.
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