Änderung der Pensionsberechnung und Abschaffung des Sterbequartals bei der OeNB
abgestimmt am 21.11.2023
Zusammenfassung
Der Antrag ändert die Pensionsberechnung der Oesterreichischen Nationalbank: Er führt neue Schwellenwerte für die Vergleichspension ein, legt Kürzungsregeln bei vorzeitigem Ruhestand fest und schafft das Sterbequartal für Dienstnehmer der Dienstbestimmungen III ab 2028 ab.
einfache MehrheitXXVII21.11.2023
Abänderung
Finanzwesen
Luftverkehr
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz 5a legt fest, dass die für die Berechnung des Schlusspensionskassenbeitrags relevante Vergleichspension mindestens 90 % (bzw. nach einer Tabelle geringere Prozentsätze) der hypothetischen Vergleichspension betragen muss, wenn das Einkommen unter der Höchstbeitragsgrundlage liegt.
Bei vorzeitigem Pensionsantritt wird die Vergleichspension um 0,425 % (Korridorpension), 0,15 % (Schwerarbeitspension) bzw. 0,35 % pro Monat reduziert, maximal jedoch um 15,3 % (13,8 % bei Invaliditätspensionen).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.