Einmalige finanzielle Unterstützung für Familien im Rahmen des COVID‑19‑Familienhärteausgleichs
abgestimmt am 28.04.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag stellt 30 Millionen Euro aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds bereit, um Eltern, die vor dem 28. Februar 2020 arbeitslos waren, mit einer einmaligen Zuwendung von 50 Euro pro Kind und Monat für bis zu drei Monate zu unterstützen. Zusätzlich werden weitere 30 Millionen Euro für Eltern in Sozialhilfe oder Mindestsicherung eingerichtet; die genaue Ausgestaltung erfolgt über Richtlinien der zuständigen Ministerinnen.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Abänderung
Gesundheit
Berufsverband
Arbeitslosenversicherung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds werden einmalig 30 Millionen Euro bereitgestellt, um Eltern, die vor dem 28. Februar 2020 arbeitslos waren, mit 50 Euro pro Kind und Monat für maximal drei Monate zu unterstützen.
Die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Soziales erlassen gemeinsam Richtlinien, die Voraussetzungen, Verfahren und die Geltungsdauer der finanziellen Zuwendungen festlegen.