Ergänzung des Verbotsgesetzes: neue Straftatbestände für Flaggen‑ und Holocaust‑Vergehen
abgestimmt am 16.12.2023

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag ergänzt das Verbotsgesetz um neue Strafvorschriften, die das gehässige Herabwürdigen von Flaggen und Hoheitszeichen sowie die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2024.
einfache Mehrheit XXVII 16.12.2023
Abänderung
Strafrecht
Verfassung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Straftatbestand (Z 3a) wird eingeführt, der das gehässige Herabwürdigen von Flaggen und Hoheitszeichen – sowohl österreichischer als auch fremder Staaten – unter Strafe stellt.
  • Der bereits bestehende Tatbestand (Z 4) zur Leugnung, Verharmlosung oder positiven Darstellung des Holocaust bleibt erhalten und wird mit Geldstrafen bis zu 10 000 € bzw. bei Wiederholung bis zu 20 000 € bestraft.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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