Änderung von Formulierungen im Abstammungsrechts‑Anpassungsgesetz 2023
abgestimmt am 15.12.2023
Zusammenfassung
Der Antrag ändert zwei Formulierungen im Abstammungsrechts‑Anpassungsgesetz: In § 148 Abs. 3a wird die Wortwahl zu „als Ehegatte oder eingetragener Partner“ geändert, und in § 1503 Abs. 23 wird Ziffer 3 gestrichen und die Nummerierung angepasst, damit das neue Recht sofort für laufende Verfahren gilt.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Abänderung
Familie
Personenstand
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Die Formulierung in § 148 Abs. 3a wird von „mit der Mutter verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft verbunden ist und“ zu „als Ehegatte oder eingetragener Partner“ geändert, um die Zustimmung des früheren Ehegatten/Partners auch nach Auflösung der Beziehung zu berücksichtigen.
In § 1503 Abs. 23 wird die bisherige Ziffer 3 gestrichen und die Ziffern‑Bezeichnungen von 3 und 4 angepasst, damit das neue Recht sofort für bereits anhängige Abstammungsverfahren gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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