Änderungen im Epidemie‑ und Apothekengesetz wegen COVID‑19
abgestimmt am 28.04.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ersetzt das Wort „Geburtsjahr“ durch „Geburtsdatum“ und führt neue, gestufte Regelungen für Veranstaltungen ein: Verbot, Auflagen (Abstand, Masken, Teilnehmerzahl, Sanitär‑/Desinfektionsmittel) oder Beschränkung auf bestimmte Personengruppen. Diskriminierung und die Nutzung von Contact‑Tracing‑Technologien sind ausdrücklich ausgeschlossen.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Abänderung
Apotheke
Statistik
Gesundheit
Informatik
Verteidigung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Wort „Geburtsjahr“ wird durch „Geburtsdatum“ ersetzt, weil das genaue Datum für ein eindeutiges Personenkennzeichen nötig ist.
Veranstaltungen mit vielen Teilnehmenden können (1) komplett verboten, (2) an Auflagen wie Abstand, Masken‑ oder Hygieneregeln gebunden oder (3) auf bestimmte Personengruppen beschränkt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.