Erweiterung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und Einführung von Impfungen in Apotheken
abgestimmt am 04.07.2024Zusammenfassung
Der Antrag ändert das MTD‑Gesetz, sodass die betroffenen Gesundheitsberufe nur noch in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen arbeiten dürfen und bei gefährlichen Patientenzuständen zwingend mit einer Ärztin bzw. einem Arzt zusammenarbeiten müssen. Zusätzlich wird Apotheken erlaubt, Impfungen nach dem österreichischen Impfplan durchzuführen und im elektronischen Impfpass zu dokumentieren.einfache Mehrheit XXVII 04.07.2024
Abänderung
Apotheke
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Formulierung "nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung eigenverantwortlich tätig" wird ersetzt durch eine Formulierung, die das Arbeiten in Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen vorsieht und bei gefährlichen Patientenzuständen die Zusammenarbeit mit einer Ärztin bzw. einem Arzt zwingend vorschreibt.
- In weiteren Abschnitten des MTD‑Gesetzes wird dieselbe Formulierung geändert, sodass die betroffenen Berufsgruppen nur noch in interprofessioneller Zusammenarbeit tätig sein dürfen und bei Gefahr für den Patienten zwingend mit einer Ärztin bzw. einem Arzt zusammenarbeiten müssen.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
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