Anpassung von Gesetzesverweisen und Kürzung des Insolvenz‑Entgeltsicherungsfonds (COVID‑19‑Folgen)
abgestimmt am 26.05.2020Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert mehrere Bundesgesetze, um Verweise zu aktualisieren und die Finanzierung des Insolvenz‑Entgeltsicherungsfonds für 2021 – 2022 um insgesamt 150 Mio. € zu reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 26.05.2020
Abänderung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Im Titel des Gesetzespakets wird die Bezugnahme auf das Gehaltsgesetz 1956 gestrichen.
- Im Ausländerbeschäftigungsgesetz werden die Verweise von Absatz 50 auf den neuen Absatz 51 aktualisiert.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
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