Erweiterung und Präzisierung des COVID‑19‑Finanzplans 2020
abgestimmt am 28.05.2020

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag erhöht und präzisiert die finanziellen Mittel für die COVID‑19‑Krise, legt neue Obergrenzen für Überschreitungen fest und reduziert die Gesamthaushaltsobergrenze des Krisenfonds von 28 Mrd. auf 8 Mrd. Euro.
einfache Mehrheit XXVII 28.05.2020
Abänderung
Gesundheit
Haushaltsplan

Schwerpunkte

  • Der Antrag legt neue Obergrenzen für Mittelverwendungsüberschreitungen fest, die je Rubrik bis zu 1 Mrd., 11,5 Mrd., 1,2 Mrd. und 14,3 Mrd. Euro betragen können.
  • Die Höchstgrenze für die Gesamtausgaben des COVID‑19‑Fonds wird von 28 Mrd. Euro auf 8 Mrd. Euro reduziert.

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