Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erhöht und präzisiert die finanziellen Mittel für die COVID‑19‑Krise, legt neue Obergrenzen für Überschreitungen fest und reduziert die Gesamthaushaltsobergrenze des Krisenfonds von 28 Mrd. auf 8 Mrd. Euro.einfache Mehrheit XXVII 28.05.2020
Abänderung
Gesundheit
Haushaltsplan
Schwerpunkte
- Der Antrag legt neue Obergrenzen für Mittelverwendungsüberschreitungen fest, die je Rubrik bis zu 1 Mrd., 11,5 Mrd., 1,2 Mrd. und 14,3 Mrd. Euro betragen können.
- Die Höchstgrenze für die Gesamtausgaben des COVID‑19‑Fonds wird von 28 Mrd. Euro auf 8 Mrd. Euro reduziert.
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