Zusammenfassung
Der Antrag erweitert den NPO‑Unterstützungsfonds, schließt bestimmte Institutionen von Förderungen aus und führt eine automatisierte Plausibilisierung für COVID‑19‑Förderungen ein, die vom 20. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2021 gilt.einfache Mehrheit XXVII 29.05.2020
Abänderung
Gesundheit
Steuerwesen
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds kann nun auch Förderungen an rechtlich selbstständige Tochterorganisationen von NPOs gewähren, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen oder Feuerwehraufgaben übernehmen.
- Förderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen für politische Parteien, Unternehmen mit mehr als 50 % staatlichem Anteil und Finanzsektor‑Einheiten wie Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und Pensionskassen.
Eingebracht von
Hauptgegenstand
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im Titel verlinkt.