Erweiterung der Künstler‑Fonds‑Förderberechtigung und Stärkung der Finanzamts‑Prüfungsbefugnisse
abgestimmt am 17.06.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert die Förderberechtigung des Künstler‑Fonds für Personen, die 2018/2019 versichert waren, führt eine Nachfrist bis 13. Juni 2020 ein und stärkt die Prüfungsbefugnisse des Finanzamts im Rahmen des COVID‑19‑Förderungsprüfungsgesetzes.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Abänderung
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
soziale Sicherheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Erweiterung der Förderberechtigung: Personen, die 2018 oder 2019 pflichtversichert waren und am 13. März 2020 noch künstlerisch tätig sind, können nun ebenfalls eine Überbrückungsfinanzierung erhalten.
Einführung einer Nachfrist: Wer bis zum 13. Juni 2020 seine Pflicht‑ oder freiwillige Versicherung nachträglich anmeldet, kann ebenfalls gefördert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.