Erweiterung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Gastronomie, Beherbergung, Camping, Kultur und digitale Medien
abgestimmt am 30.06.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % auf Gastronomie, Beherbergung, Camping, Zirkusvorführungen und elektronische Publikationen. Ziel ist, durch klare Definitionen die Steuerlast für von der Pandemie stark betroffene Branchen zu senken.
einfache MehrheitXXVII30.06.2020
Abänderung
Gesundheit
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der ermäßigte Steuersatz von 5 % gilt für die Verabreichung von Speisen und Getränken, wenn diese nach § 111 GewO ausgeübt werden – also auch für Betriebe wie Buschenschänke oder Schutzhütten, die nicht unter die reguläre Gewerbeberechtigung fallen.
Beherbergungsleistungen – also Hotels, Ferienwohnungen, private Zimmervermietungen und die dazugehörigen Nebenleistungen wie Heizung, Reinigung und Bettwäsche – werden ebenfalls mit 5 % besteuert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.