Erweiterung der Datenerhebung durch Sicherheitsorgane im Epidemiegesetz (befristet)
abgestimmt am 09.07.2020
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Epidemiegesetz, indem er den öffentlichen Sicherheitsorganen erlaubt, auf Anfrage Gesundheits‑ und Kontaktdaten von Verdachtsfällen zu erheben und an die Gesundheitsbehörden zu übermitteln. Die Daten dürfen nur zur Kontaktaufnahme genutzt und nach Übermittlung gelöscht werden. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni 2021.
einfache MehrheitXXVII09.07.2020
Abänderung
Gesundheit
Informatik
Steuerwesen
Familienleistungsausgleich
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes müssen auf Anfrage der Gesundheitsbehörden Identitätsdaten, Krankheits‑ und Kontaktdaten von verdächtigen Personen erheben und elektronisch übermitteln.
Die erhobenen Daten dürfen nur zum Zweck der Kontaktaufnahme verwendet und nach Übermittlung sofort gelöscht werden; eine Nutzung für andere Zwecke ist verboten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.