Erweiterung von Bildungs‑ und Finanzhilfen im Arbeitslosenversicherungsgesetz
abgestimmt am 23.09.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Arbeitslosenversicherungsgesetz um einen täglichen Bildungsbonus von 4 €, eine Einmalzahlung von 450 € für besonders betroffene Arbeitslose und verlängert die Fristen für Notstandshilfen bis März/Juni 2021.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Abänderung
Gesundheit
Erwachsenenbildung
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Ein täglicher Bildungsbonus von 4 € wird für Teilnehmer an AMS‑Weiterbildungsmaßnahmen gezahlt, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2021 beginnen und mindestens vier Monate dauern; der Bonus ist unpfändbar und nur bei gleichzeitigem Zusatzbeitrag nach § 6 zulässig.
Eine Einmalzahlung von 450 € wird an Personen ausgezahlt, die zwischen dem 15. März und August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten haben oder deren Leistung wegen Krankengeldes bzw. eines Aufenthalts in einer Pflege‑ oder Heilanstalt unterbrochen war; die Zahlung ist unpfändbar, nicht steuerpflichtig und wird nicht auf die Pensionsversicherung angerechnet.