Erweiterung des Bundesministeriengesetzes um Klimaschutz‑, Umwelt‑ und Energie‑Aufgaben sowie neue Zuständigkeiten
abgestimmt am 10.01.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert das Bundesministeriengesetz um neue Zuständigkeiten für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Abfallwirtschaft sowie die Übertragung organisatorischer Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichts auf das Justizministerium. Zusätzlich werden Zuständigkeiten für Bergwesen, Post‑ und Telekommunikation und Zivildienst neu zugeordnet.
einfache MehrheitXXVII10.01.2020
Abänderung
Exekutive
Schwerpunkte
Das Justizministerium erhält organisatorische Zuständigkeiten des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Verantwortung für das öffentliche Auftragswesen.
Ein neuer Aufgabenbereich für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird geschaffen, inklusive Unterpunkte zu allgemeinem Klimaschutz, Abfallwirtschaft, Art‑ und Naturschutz, Energiewesen usw.
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