Anpassung der Pensionsbeiträge und Begrenzung von Luxus‑Pensionen für 2021
abgestimmt am 17.11.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag will die Beitragssätze für mittlere Einkommen im Sozialversicherungssystem senken und Sonderpensionen auf das Niveau der Pflichtversicherten begrenzen, um die Pensionsanpassung 2021 fairer zu gestalten.
einfache MehrheitXXVII17.11.2020
Abänderung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird der Beitragssatz für Einkommen zwischen 1 000 € und 3 600 € monatlich von 3,5 % auf 1,5 % linear reduziert; bei höheren Einkommen wird ein fixer Betrag von 54 € abgezogen. Die bisherige Ziffer 4 entfällt und es wird ein neuer Absatz 7 eingefügt, der Sonderpensionen auf das Niveau der Pflichtversicherten begrenzt.
Im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz wird dieselbe Beitragssatz‑Anpassung wie bei § 744 vorgenommen: 3,5 % → 1,5 % für Einkommen 1 000 €–3 600 €, ab 3 600 € ein fixer Abzug von 54 €. Die bisherige Ziffer 4 wird gestrichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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