Erweiterung von Arbeitnehmer‑Schutz und Strafverschärfung bei intimen Bildaufnahmen
abgestimmt am 10.12.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das ABGB um einen Unterlassungs‑ und Beseitigungsanspruch für Arbeitgeber, der nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers wirksam wird, und erweitert das StGB um § 120a, der nicht‑einvernehmliche intime Bildaufnahmen unter Strafe stellt.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Abänderung
Presse
Internet
Strafrecht
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Arbeitgeber erhalten ein eigenes Recht auf Unterlassung und Beseitigung, wenn in Medien das Ansehen oder die Privatsphäre von Arbeitnehmer*innen verletzt wird; sie dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person aktiv werden.
Ein neuer Straftatbestand wird eingeführt, der das Anfertigen und Verbreiten von nicht‑einvernehmlichen intimen Bildaufnahmen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 720 Tagessätzen bestraft; die Strafverfolgung ist nur mit Ermächtigung des Opfers zulässig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.