Anpassung von VKrG und HIKrG an EuGH‑Urteil – Einbeziehung vorzeitiger Rückzahlungen
abgestimmt am 10.12.2020
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag von Mag. Christian Drobits ändert das Verbraucherkredit‑ und das Hypothekar‑ und Immobilienkreditgesetz, damit sie die Vorgaben des EuGH‑Urteils vollständig umsetzen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2021 für Kredite, die nach dem 11. September 2019 bzw. nach dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen wurden, und schließen vorzeitige Rückzahlungen seit diesem Datum ein.
einfache MehrheitXXVII10.12.2020
Abänderung
Finanzwesen
Europäische Union
Schwerpunkte
Der § 29 Abs. 12 des Verbraucherkreditgesetzes wird neu formuliert, sodass die Regelung ab dem 11. September 2019 geschlossene Kreditverträge gilt.
Im Hypothekar‑ und Immobilienkreditgesetz werden die neuen Absätze 5 und 6 eingefügt, die dieselben Anwendungsdaten wie das VKrG festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.