COVID‑19‑Ausnahme: Anpassung der Abschlussprüfungen 2019/20
abgestimmt am 15.03.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Schulunterrichtsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz um neue Regelungen, die dem Bundesminister für Bildung erlauben, für das Schuljahr 2019/20 per VerordnungAusnahmen von den üblichen Prüfungsbestimmungen zu treffen. Die Verordnungen müssen Vorgaben zu Form, Umfang, Kommissionen, Terminen und Ablauf der Abschlussprüfungen enthalten und gelten sofort nach Veröffentlichung.
einfache MehrheitXXVII15.03.2020
Gesetz
Bildung
Gesundheit
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhält die Ermächtigung, per Verordnung für das Schuljahr 2019/20 Ausnahmen von den regulären Prüfungsbestimmungen zu treffen.
Die neue Vorschrift § 82l legt fest, dass die Verordnung mindestens Vorgaben zu Form, Umfang, Zusammensetzung der Prüfungskommissionen, Terminen, Zulassung, Prüfungsgebieten, Aufgabenstellungen und Ablauf enthalten muss.
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