Ermächtigung zur Vorbelastung von bis zu 46,6 Mrd. € für Schieneninfrastruktur (2022‑2027)
abgestimmt am 16.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt der Bundesministerin für Klimaschutz und dem Finanzminister, bis zu 46,581 Mrd. € an Vorbelastungen für die Schieneninfrastruktur von 2022‑2027 zu schaffen. Davon finanzieren Annuitäten aus Investitionen (38,577 Mrd. €) und nicht‑annuitätische Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung (8,004 Mrd. €). Die Regelung sichert die Finanzierung des Rahmenplans 2022‑2027 und des Zielnetzes 2025+.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Schienentransport
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ermächtigung der Ministerin für Klimaschutz und des Finanzministers, Vorbelastungen bis zu 46,581 Mrd. € für die Jahre 2022‑2027 zu begründen.
Finanzierung von Investitionen über Annuitäten (38,577 Mrd. €) bis 2076, basierend auf dem Rahmenplan 2022‑2027.
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