Erleichterte Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten
abgestimmt am 16.12.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz, um die Zulassung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten zu vereinfachen. Er hebt die jährliche Höchstzahl für befristete Beschäftigungen auf, führt eine neue Regelung für „Stammsaisoniers“ ein und legt fest, dass die Änderungen am 1. Jänner 2022 gelten.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Die Arbeitsmarktprüfung entfällt für registrierte, befristet beschäftigte Ausländer, die unter die neue Definition von Stammsaisoniers fallen.
Der Bundesminister für Arbeit kann bei zusätzlichem Arbeitskräftebedarf Kontingente festlegen und muss dabei die allgemeine Lage des Arbeitsmarktes berücksichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.