Saison‑Start‑Hilfe und Langzeit‑KUA‑Bonus (Arbeitsmarktpolitik‑Finanzierungsgesetz 2022)
abgestimmt am 16.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz führt 2022 eine saisonale Beschäftigungsbeihilfe von bis zu 60 Mio. € ein, die bis zu 65 % der Lohnkosten für von einem Betretungsverbot betroffene Saisonbetriebe erstattet, und behandelt die Ausgaben für den Langzeit‑Kurzarbeit‑Bonus wie reguläre Arbeitslosenversicherungs‑Kosten. Die Regelungen gelten rückwirkend vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Einführung einer saisonalen Beschäftigungsbeihilfe (Saison‑Start‑Hilfe) von bis zu 60 Mio. € für das Jahr 2022, die 65 % der Lohnkosten zwischen dem Betretungsverbot und dem Eintritt in Kurzarbeit erstattet.
Die Ausgaben für den Langzeit‑KUA‑Bonus werden ebenfalls wie reguläre Ausgaben nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz behandelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.