FMA als Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien – neue Gebühren, Verfahren und Sanktionen
abgestimmt am 23.03.2022
Zusammenfassung
Der Entwurf legt die FMA als zentrale Aufsichts‑ und Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien fest, führt ein Jahresgebührensystem von 100 000 € ein und schafft ein umfassendes Sanktionsregime mit hohen Geldstrafen. Zusätzlich werden neue Verfahrensvorschriften (Mandatsbescheid, Maßnahmenedikt) und die Möglichkeit einer Brücken‑Zentralen Gegenpartei eingeführt. Die meisten Bestimmungen treten am 12. August 2022 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die FMA wird zur Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien ernannt und muss eine eigenständige Organisationseinheit einrichten, um Interessenkonflikte mit ihren anderen Aufgaben zu vermeiden.
Das Gesetz gilt nicht für Unternehmen, die nach Art. 14 der EU‑Verordnung 648/2012 zugelassen sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.