Änderung des Digitalisierungsfördergesetzes – erweiterte Begünstigte & neue Befreiungen
abgestimmt am 23.03.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Gesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts: Er verschiebt den Meldedatum‑Stichtag, erweitert die Zielgruppe um ältere Schüler in Mehrstufenklassen und führt neue Befreiungsregelungen vom Eigenanteil für Eltern mit bestimmten Sozialleistungen ein.
einfache MehrheitXXVII23.03.2022
Gesetz
Bildung
Informatik
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Meldestichtag für die Angabe der Schülerzahlen wird von 15 März auf 15 April verschoben, damit die Bestellungen der digitalen Endgeräte besser geplant werden können.
Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Schulstufe, die in Mehrstufenklassen lernen und noch kein digitales Endgerät erhalten haben, können im Schuljahr 2022/23 ebenfalls ein Gerät bekommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.