Modernisierungsrichtlinie‑Umsetzungsgesetz (MoRUG) – Erweiterung des Verbraucherschutzes für digitale und datenbasierte Verträge
abgestimmt am 06.07.2022
Zusammenfassung
Das Modernisierungsrichtlinie‑Umsetzungsgesetz erweitert den Anwendungsbereich des Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetzes auf Daten‑hingebungsverträge, führt neue Informationspflichten (inkl. Preis‑Personalisation) ein, definiert digitale Leistungen und stärkt das Rücktrittsrecht, während es höhere Bußgelder vorsieht. Alle Änderungen gelten ab dem 28. Mai 2022.
einfache MehrheitXXVII06.07.2022
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Anwendungsbereich des Fern‑ und Auswärtsgeschäfte‑Gesetzes wird auf Verträge ausgeweitet, bei denen Verbraucher personenbezogene Daten anstelle einer Geldzahlung bereitstellen (Daten‑hingebungsverträge).
Unternehmer müssen künftig Name, Anschrift, Telefon‑ und E‑Mail‑Adresse angeben und zusätzlich darauf hinweisen, wenn der Preis auf Basis einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert wurde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.