Bundesfinanzrahmengesetz 2023‑2026 – Festlegung von Auszahlungsobergrenzen und Personalplan
abgestimmt am 17.11.2022
Zusammenfassung
Das Bundesfinanzrahmengesetz 2023‑2026 legt für vier Haushaltsjahre Obergrenzen für Auszahlungen in fünf Rubriken und zahlreiche Untergliederungen fest, definiert fixe und variable Beträge, erlaubt Anpassungen durch Rücklagen und bestimmt die zulässige Personalkapazität des Bundes.
einfache MehrheitXXVII17.11.2022
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Festlegung der Obergrenzen für Auszahlungen in fünf Rubriken (Recht & Sicherheit, Arbeit/Soziales/Gesundheit/Familie, Bildung/Forschung/Kunst/Kultur, Wirtschaft/Infrastruktur/Umwelt, Kassa & Zinsen) mit jeweiligen fixen und variablen Beträgen für die Jahre 2023‑2026.
Detaillierte Aufteilung der Rubriken auf zahlreiche Untergliederungen (z. B. Präsidentschaftskanzlei, Bundeskanzleramt, Innenministerium, Justiz, Militärische Angelegenheiten usw.) mit jeweils festgelegten fixen und variablen Auszahlungsbeträgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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