COVID‑19‑Tests und -Beratungen für Risikopatient*innen im ASVG (2022)
abgestimmt am 12.10.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das ASVG um Regelungen, die asymptomatischen Risikopatient*innen COVID‑19‑Antigentests im Rahmen eines Arztbesuchs erlauben und dafür ein Pauschalhonorar von 25 € vorsehen; zudem wird ein weiteres Honorar von 12 € für Beratungen zu COVID‑19‑Heilmitteln eingeführt. Beide Maßnahmen gelten vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Ein neuer § 742a erlaubt asymptomatischen Personen aus definierten Risikogruppen (Alter ≥ 60 Jahre, BMI ≥ 30, Diabetes, Zugehörigkeit zur COVID‑19‑Risikogruppe) einen Antigentest im Rahmen eines regulären Arztbesuchs, sofern an diesem Tag bereits eine versicherungsrelevante Leistung in Anspruch genommen wurde.
Für jeden durchgeführten Test erstattet der Krankenversicherungsträger dem Leistungserbringer ein Pauschalhonorar von 25 €, das Zuzahlungen an die Patient*innen ausschließt. Die Abrechnung ist nur möglich, wenn die Testdaten in die Erfassungsplattform (gda.gesundheit.gv.at) eingepflegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.