Zusammenfassung
Das Erneuerbare‑Wärme‑Gesetz legt fest, dass ab 2023 keine neuen Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen gebaut werden dürfen und bestehende Anlagen schrittweise bis spätestens 2035 / 2040 stillgelegt werden müssen. Eigentümer müssen neue Anlagen melden und erhalten Förderungen, um den Umstieg auf erneuerbare Energie oder Fernwärme zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXVII 15.11.2022
Gesetz
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Ab dem 1. Januar 2023 dürfen in Neubauten keine neuen Heizungsanlagen mehr eingebaut werden, die mit flüssigen oder festen fossilen Brennstoffen bzw. fossilem Flüssiggas betrieben werden können.
- Bestehende zentrale und dezentrale Heizungen, die mit flüssigen oder festen fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen bis zum 30. Juni 2035 stillgelegt werden; gasförmige Anlagen haben bis zum 30. Juni 2040 Zeit.
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