Integration des Vereins erinnern.at in die OeAD und Erweiterung von Aufsichtsrats‑ und Datenbankregelungen
abgestimmt am 13.12.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz überträgt das Vermögen des Vereins erinnern.at auf die OeAD‑GmbH und erweitert deren Aufgaben um Weiterbildungsmaßnahmen, eine zentrale Mobilitäts‑ und Kooperationsdatenbank sowie das Erinnerungsprogramm. Gleichzeitig wird der Aufsichtsrat neu zusammengesetzt, wobei neue Mitglieder aus Hochschul‑ und Regierungsbereichen ernannt werden und Unvereinbarkeits‑ sowie Geschlechter‑Ausgleichs‑Regeln eingeführt werden.
einfache MehrheitXXVII13.12.2022
Gesetz
Bildung
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Das Vermögen des Vereins erinnern.at wird per Gesamtrechtsnachfolge am 1. Jänner 2022 unentgeltlich auf die OeAD‑GmbH übertragen, um die Erinnerungskultur im Bildungsbereich zu stärken.
Neue Aufgaben für die OeAD‑GmbH werden eingeführt: Weiterbildungsmaßnahmen, Betrieb einer zentralen Mobilitäts‑ und Kooperationsdatenbank sowie die Übernahme und Weiterentwicklung des Programms erinnern.at.