Sicherstellung der Stromversorgung bei Lieferantenausstieg
abgestimmt am 14.12.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Elektrizitätswirtschafts‑ und Organisationsgesetz um Regelungen, die bei einem Marktaustritt eines Stromlieferanten die Versorgung der Endverbraucher sichern. Lieferanten müssen Austritte frühzeitig melden, Kunden ohne neuen Vertrag werden dem größten Lieferanten im Netz zugewiesen und Netzbetreiber informieren Betroffene per Einschreiben über drohende Abschaltungen.
2/3 MehrheitXXVII14.12.2022
Gesetz
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Der neue § 77b regelt, dass ein Lieferant seinen Austritt mindestens acht Wochen vorher melden und Kunden vier Wochen vor Vertragsende informieren muss, um eine lückenlose Stromversorgung zu gewährleisten.
Haben Kunden bis zum Vertragsende keinen neuen Lieferanten, werden sie automatisch dem größten Lieferanten im jeweiligen Netzgebiet zugewiesen; die Regulierungsbehörde veröffentlicht diese Zuordnung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.