Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz 2012 – mehr Daten, einheitliche Kategorisierung und Transparenz bei Energieförderungen
abgestimmt am 02.03.2023
Zusammenfassung
Die Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz erweitert Datenquellen, führt eine einheitliche Kategorisierung nach COFOG ein und erlaubt die Veröffentlichung von Unternehmensdaten zu Energiekostenzuschüssen im Transparenzportal.
einfache MehrheitXXVII02.03.2023
Gesetz
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein neuer Abschnitt (§ 22a) verpflichtet die leistungsdefinierenden Stellen, bis zum 1. März des Folgejahres Vollständigkeitserklärungen für das Vorjahr abzugeben; ein analoges Verfahren wird für leistende Stellen (§ 31a) eingeführt.
Der Bundesminister für Finanzen darf personenbezogene Daten von Unternehmen, die Energiekostenzuschüsse erhalten (mindestens 10.000 €), im Transparenzportal veröffentlichen; die Angaben umfassen u. a. Firma, Adresse, Rechtsform und Förderungsbetrag.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.