Transparenzpflicht für die Betrauung von Staatssekretären im Bundesministeriengesetz

Zusammenfassung

Der Antrag ändert das Bundesministeriengesetz: § 11 wird so ergänzt, dass ein Minister die Delegierung von Aufgaben an einen Staatssekretär im Bundesgesetzblatt veröffentlichen muss; ein neuer Absatz in § 17b legt den Inkrafttretungszeitpunkt fest.
einfache Mehrheit XXVII 03.10.2023
Gesetz
Exekutive
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der neue Wortlaut von § 11 erlaubt Staatssekretären, Weisungen zu erteilen, und verlangt vom Bundesminister die unverzügliche Veröffentlichung von Betrauung, Umfang und Datum im Bundesgesetzblatt.
  • Ein neuer Absatz (32) in § 17b legt fest, dass die neue Fassung von § 11 erst mit Ablauf des Monats seiner Kundmachung wirksam wird.
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