Einführung des elektronischen Eltern‑Kind‑Pass (eEKP) und Anpassungen mehrerer Sozialgesetze
abgestimmt am 14.06.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz führt den elektronischen Eltern‑Kind‑Pass (eEKP) ein, digitalisiert das bisherige Mutter‑Kind‑Pass‑Untersuchungsprogramm und regelt die Finanzierung, Datenverarbeitung sowie Zugriffsrechte. Es ändert das Gesundheitstelematikgesetz, das ASVG, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz, um den eEKP in die bestehende Rechtsordnung zu integrieren.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Gesetz
Frau
Ausweis
Familie
Gesundheit
Informatik
Gleichbehandlung
Familienleistungsausgleich
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert die fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein digitales Eltern‑Kind‑Pass‑Untersuchungsprogramm.
Das Ministerium für Gesundheit legt per Verordnung den Umfang, die Art und den Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchungen und Hebammenberatungen bis zum 62. Lebensmonat fest.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.