Energiekostenzuschuss für Non‑Profit‑Organisationen (EKZ‑NPO)
abgestimmt am 05.07.2023
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz EKZ‑NPO stellt bis zu 140 Mio. € bereit, um gemeinnützige und kirchliche Organisationen in den Jahren 2023 und 2024 bei gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Förderfähig sind Einrichtungen, die nicht oder nur teilweise unternehmerisch tätig sind; politische Parteien und bestimmte Finanzinstitute sind ausgeschlossen. Die Abwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) und das Gesetz endet am 31. Dezember 2031.
einfache MehrheitXXVII05.07.2023
Gesetz
Energie
Informatik
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Energiekostenzuschuss (EKZ‑NPO) und stellt bis zu 140 Mio. € für die Jahre 2023 und 2024 bereit.
Förderfähig sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen sowie anerkannte Religionsgesellschaften, die nicht oder nur teilweise unternehmerisch tätig sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.