Koordinator‑für‑digitale‑Dienste‑Gesetz (KDD‑G) – Umsetzung der EU‑Verordnung über digitale Dienste
abgestimmt am 15.12.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz etabliert die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als Koordinator‑für‑digitale‑Dienste, definiert deren Befugnisse, legt Sanktionen für Verstöße gegen die EU‑Verordnung über digitale Dienste fest und passt zahlreiche bestehende Gesetze (E‑Commerce‑Gesetz, Urheberrechtsgesetz, Strafprozeßordnung usw.) an das neue Regelwerk an. Das Inkrafttreten ist auf den 17. Februar 2024 datiert.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Gesetz
Presse
Hörfunk
Internet
Fernsehen
Strafrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
Telekommunikation
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
KommAustria wird als zentrale Behörde für die Durchführung der DSA‑Verpflichtungen benannt und erhält weitreichende Befugnisse, etwa das Erteilen von Zulassungen für außergerichtliche Streitbeilegungsstellen.
Das E‑Commerce‑Gesetz wird um den Begriff „Vermittlungsdiensteanbieter“ erweitert, sodass die neuen Pflichten des DSA auf alle Anbieter von Vermittlungsdiensten anwendbar sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.