Vereinbarung zur Finanzierung von Frühen Hilfen (2024‑2028)
abgestimmt am 13.12.2023
Zusammenfassung
Die Vereinbarung regelt die gemeinsame Finanzierung von Frühen Hilfen – präventive Gesundheits‑ und Sozialleistungen für Schwangere und Familien mit Kleinkindern – für den Zeitraum 2024‑2028. Bund, Länder und Sozialversicherungsträger teilen sich die Kosten zu je einem Drittel; jährlich stehen maximal 21 Millionen Euro bereit. Ein zentrales Koordinierungsnetzwerk (nationales Zentrum und regionale Gruppen) sorgt für Qualität, Monitoring und transparente Mittelverwendung.
einfache MehrheitXXVII13.12.2023
Andere
Frau
Familie
Gesundheit
Föderalismus
junger Mensch
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
Die jährliche Höchstfinanzierung beträgt 21 Millionen Euro, wobei Bund, Länder und Sozialversicherungsträger jeweils ein Drittel beisteuern.
Ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Netzwerk von regionalen Frühen‑Hilfen‑Netzwerken wird aufgebaut, das Familien in belastenden Lebenslagen unterstützt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.