Änderungen im Hochschul‑Qualitätssicherungsgesetz, Einführung des Privathochschulgesetzes und Anpassung des Fachhochschul‑Studiengesetzes
abgestimmt am 07.07.2020
Zusammenfassung
Das Gesetzespaket modernisiert die Qualitätssicherung im österreichischen Hochschulwesen, führt ein eigenständiges Privathochschulgesetz ein und stärkt die Geschlechter‑Repräsentanz in allen Gremien. Es legt neue Akkreditierungs‑ und Zertifizierungsverfahren fest, schafft einen Entwicklungs‑ und Finanzierungsplan für Fachhochschulen und etabliert zusätzliche Berichtspflichten sowie eine Ombudsstelle für Studierende.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Das Hochschul‑Qualitätssicherungsgesetz wird um neue Definitionen erweitert: Universitäten, Fachhochschulen, Privathochschulen und öffentliche Pädagogische Hochschulen werden als gleichwertige Träger im Qualitätsmanagement definiert.
Alle Organe müssen eine ausgeglichene Geschlechterrepräsentanz sicherstellen; bei Nichteinhaltung kann das Board die Nominierung zurückweisen und ein neues Kandidat*innen‑Verfahren anordnen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.