Modernisierung der Governance und Qualitätssicherung an Pädagogischen Hochschulen
abgestimmt am 07.07.2020
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert die Organisation, Qualitäts‑ und Evaluierungsprozesse an Pädagogischen Hochschulen, definiert neue Regeln für den Hochschulrat, legt ein verpflichtendes Qualitätsmanagementsystem fest und führt das ECTS‑System ein.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Gesetz
Hochschulausbildung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Der Hochschulrat besteht künftig aus fünf Mitgliedern: einer Bildungsdirektorin bzw. einem Bildungsdirektor, zwei von der Bundesministerin/des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung bestellte Personen, ein Mitglied der Landesregierung und ein vom Hochschulkollegium gewähltes Mitglied; gleichzeitig dürfen Personen aus Regierung, Parteien oder mit engen Verbindungen zur Hochschule nicht Mitglied sein.
Für die Besetzung der Rektor*innen‑Position ist ein abgeschlossenes Doktoratsstudium erforderlich; Bewerber*innen erhalten keinen Rechtsanspruch auf die Stelle, und das Auswahlverfahren wird vom Hochschulrat durchgeführt, wobei ein Gutachten an die zuständige Bundesministerin/den Bundesminister übermittelt wird.