Energiekostenzuschuss für Selbständige (2022‑2023)
abgestimmt am 20.03.2024
Zusammenfassung
Das Gesetz führt einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 410 € für selbständig Tätige ein, die im Jahr 2022 bzw. 2023 krankenversichert waren, aber im Dezember die Höchstbeitragsgrundlage nicht erreichten. Die Zahlung erfolgt bis spätestens 30. September 2024 und wird vom Bundesministerium für Soziales finanziert.
einfache MehrheitXXVII20.03.2024
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Wortlaut von § 408a Abs. 6 wird von „nach dieser Bestimmung“ zu „nach Abs. 1“ geändert, um die Bezugnahme zu vereinfachen.
Ein neuer § 408a Abs. 7 schafft einen Energiekostenzuschuss von 410 € als Einmalzahlung für Selbständige, die im Jahr 2022 durchgehend krankenversichert waren, aber im Dezember die Höchstbeitragsgrundlage nicht erreichten; die Zahlung muss bis 30. September 2024 erfolgen und ist steuerfrei.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.